Informationen zu den Tarifen
Ärztlich angeordnete pflegerische Leistungen sind durch die Grundversicherung der Krankenkasse gedeckt.
Zusätzlich zum Selbstbehalt und der Franchise gehört die Patientenbeteiligung. Diese beträgt 20% der verrechneten Kosten für die Pfegeleistungen nach der Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV).
Der maximale Betrag im Kanton Luzern (Stand 2020) beträgt CHF 15.35 pro Tag.
| Dienstleistungen | Preis pro Stunde |
| Abklärung und Beratung | CHF 76.90 |
| Behandlungspflege | CHF 63.00 |
| Grundpflege | CHF 52.60 |